Rechtsanwalt Friedrich Stapenhorst berät Bauunternehmen und Besteller von Bauwerken. Für Bauunternehmen ist insbesondere die Gestaltung rechtssicherer Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung derVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, die Abwehr von Gewährleistungsansprüchen von Belang und die Durchsetzung von Vergütungsforderungen von Belang. Bestellern von Bauwerken ist vor allem die fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung des Werks zu einem zu einer angemessenen Vergütung wichtig.