Immobilienrecht
Im Immobilienrecht führt Rechtsanwalt Friedrich Stapenhorst für Erwerber von Immobilien die sogenannte Due Diligence im Ankaufsprozess durch. Für Verkäufer von Immobilien erstellt er Legal Fact Books, die die für die Kaufentscheidung etwaiger Erwerber relevanten Informationen bündeln. In Vertragsverhandlungen wendet er seine bei Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen erworbenen Kenntnisse als Notarvertreter gewinnbringend für seine Mandanten an.