Rechtsanwalt Friedrich Stapenhorst berät Vermieter und Mieter von Gewerbe- und Wohnräumen bei der Verhandlung von Mietverträgen, der Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen und Anpassung der Miete, der Abwicklung des Mietverhältnisses und der Durchsetzung von Miet- oder Gewährleistungsforderungen.