Mietrecht

Rechtsanwalt Friedrich Stapenhorst berät Vermieter und Mieter gewerblicher Mietsachen bei der Verhandlung von Mietverträgen, der Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen und Anpassung der Miete, der Abwicklung des Mietverhältnisses  und der Durchsetzung von Miet- oder Gewährleistungsforderungen.