Mietrechtliche Beratung

Rechtssichere Vertragsgestaltung:  Erstellung und Anpassung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Vermeidung unwirksamer Klauseln.

Prüfung bestehender Verträge:  Detaillierte Analyse von Miet- und Pachtverträgen zur Identifikation versteckter Risiken bei Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen oder Kündigungsfristen.

Interessenwahrung bei Verhandlungen:  Strategische Begleitung von Vermietern und Mietern bei Vertragsverhandlungen, um ein ausgewogenes und rechtlich belastbares Ergebnis zu erzielen.

- ERSTBERATUNG ANFRAGEN -

Mietverträge regeln langfristige Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter. Unklare oder rechtlich nachteilige Klauseln können später zu erheblichen Konflikten führen.

Rechtsanwalt Friedrich Stapenhorst prüft und gestaltet Mietverträge sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerbemietrecht. Dabei werden die individuellen Interessen der Vertragsparteien sowie die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Ziel ist eine rechtssichere und verständliche Vertragsgestaltung, die spätere Auslegungsstreitigkeiten möglichst vermeidet. Bestehende Mietverträge werden auf Wirksamkeit einzelner Klauseln sowie auf mögliche rechtliche Risiken überprüft.