Baurechtliche Beratung

Baubegleitende Rechtsberatung:  Ganzheitliche juristische Betreuung von Bauvorhaben von der Planung bis zur Abnahme, um Verzögerungen und rechtliche Konflikte frühzeitig zu minimieren.

Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen:  Ausarbeitung präziser Vertragswerke, die klare Verantwortlichkeiten definieren und die Haftungsrisiken für den Bauherrn oder Unternehmer begrenzen.

Sicherung von Gewährleistungsansprüchen:  Rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen sowie Beratung im Rahmen des Nachtragsmanagements.

- ERSTBERATUNG ANFRAGEN -

Bauprojekte sind rechtlich komplex und wirtschaftlich regelmäßig von erheblicher Bedeutung. Bereits in der Planungs- und Vertragsphase werden entscheidende Weichen gestellt, die späteren Streit vermeiden oder begünstigen können.

Rechtsanwalt Friedrich Stapenhorst berät Mandanten bei der rechtlichen Begleitung von Bauprojekten, insbesondere im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen, Werkverträgen und projektbezogenen Vereinbarungen.

Ziel der Beratung ist eine sachliche Einordnung der vertraglichen Regelungen sowie die frühzeitige Identifikation rechtlicher Risiken. Dabei werden unter anderem Zahlungspläne, Abnahmevoraussetzungen, Gewährleistungsregelungen und Fragen des Baufortschritts berücksichtigt.