FRIEDRICH STAPENHORST
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Zuverlässig, vertrauensvoll, durchsetzungsstark.
Rechtsanwalt Friedrich Stapenhorst berät seit über sieben Jahren Eigentümer, Projektentwickler, Vermieter und Mieter von Immobilien, Gewerberäumen und Wohnungen im Immobilienwirtschaftsrecht. Hierzu zählen insbesondere die Beratung bei Immobilientransaktionen und die Unterstützung bei Bauprojekten und der Immobilienverwaltung. Nebenbei ist der verheiratete Vater von zwei Kindern viel in Bewegung und in verschiedenen Ehrenämtern tätig.

Vita
06/2018 Zulassung zum Rechtsanwalt, Berlin
04/2018-01/2020 Rechtsanwalt in Anstellung
seit 11/2019 Notarvertreter
seit 02/2020 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei
seit 07/2020 Syndikusrechtsanwalt
Referenzen
RECHTSANWALT
Immobilienrecht
Mietrecht
Privates Baurecht
NOTARVERTRETER
Beurkundung von Bauträger-, Grundstückskauf- und Gesellschaftsverträgen Unterschriftsbeglaubigungen
Registeranmeldungen
SYNDIKUS
Verhandlung internationaler Leasing- und Mietverträge
Vertragsgestaltung von AGB
Prozessführung
Prüfung öffentlicher Ausschreibungen
Mitarbeiter-Schulungen
