FRIEDRICH STAPENHORST

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Zuverlässig, vertrauensvoll, durchsetzungsstark.

Rechtsanwalt Friedrich Stapenhorst berät seit über sieben Jahren Eigentümer, Projektentwickler, Vermieter und Mieter von Immobilien, Gewerberäumen und Wohnungen im Immobilienwirtschaftsrecht. Hierzu zählen insbesondere die Beratung bei Immobilientransaktionen und die Unterstützung bei Bauprojekten und der Immobilienverwaltung. Nebenbei ist der verheiratete Vater von zwei Kindern viel in Bewegung und in verschiedenen Ehrenämtern tätig.

Vita

06/2018  Zulassung zum Rechtsanwalt, Berlin

04/2018-01/2020 Rechtsanwalt in Anstellung

seit 11/2019  Notarvertreter

seit 02/2020  Rechtsanwalt in eigener Kanzlei

seit 07/2020  Syndikusrechtsanwalt


Referenzen

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Immobilienrecht

Mietrecht

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Beurkundung von Bauträger-, Grundstückskauf- und Gesellschaftsverträgen                     Unterschriftsbeglaubigungen

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