FRIEDRICH STAPENHORST

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Zuverlässig, vertrauensvoll, durchsetzungsstark.

Rechtsanwalt Friedrich Stapenhorst berät seit über sieben Jahren Eigentümer, Vermieter und Mieter von Immobilien und Wohnungen im Immobilienwirtschaftsrecht. Hierzu zählen insbesondere die Beratung bei Immobilientransaktionen und die Unterstützung bei Bauprojekten und der Immobilienverwaltung. Nebenbei ist der verheiratete Vater von zwei Kindern viel in Bewegung und in verschiedenen Ehrenämtern tätig.

Vita

04/2018 - 03/2019 Rechtsanwalt in Anstellung

04/2019 - 01/2020 Rechtsanwalt in Anstellung

seit 10/2019 Notarvertreter

seit 02/2020 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei

seit 07/2020 Syndikusrechtsanwalt


Referenzen

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