FRIEDRICH STAPENHORST

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

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Rechtsanwalt Friedrich Stapenhorst berät seit über sieben Jahren Eigentümer, Projektentwickler, Vermieter und Mieter von Immobilien, Gewerberäumen und Wohnungen im Immobilienwirtschaftsrecht. Hierzu zählen insbesondere die Beratung bei Immobilientransaktionen und die Unterstützung bei Bauprojekten und der Immobilienverwaltung. Nebenbei ist der verheiratete Vater von zwei Kindern viel in Bewegung und in verschiedenen Ehrenämtern tätig.